Berlin, 18. September 2025 – Die Europäische Kommission hat heute das Biomassepaket I beihilferechtlich genehmigt. Ab Oktober starten die Förderausschreibungen mit mehr Volumen als ursprünglich geplant. Für viele Biogasbetreiber ist das nach Monaten der Unsicherheit ein Befreiungsschlag. Das Biomassepaket war ein parteiübergreifender Kompromiss nach dem Koalitionsbruch der Ampel. Union, SPD und Grüne hatten es im Januar dieses Jahres gemeinsam beschlossen.
„Die Entscheidung kam in letzter Minute, aber sie bringt die nötige Erleichterung für Hunderte Anlagen im ganzen Land“, erklärt Vanessa Zobel, CDU-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin für Biomasse im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. „Die monatelange Hängepartie hat der Branche viel abverlangt. Viele Betreiber haben verzweifelt auf das grüne Licht aus Brüssel gewartet. Wir haben als Unionsfraktion mit Nachdruck für eine schnelle Genehmigung geworben – mit Briefen an die Kommission und mit Gesprächen in der Bundesregierung.“
Die Ausschreibungsmenge wurde auf 813 Megawatt erhöht. Biogasbetreiber können damit auf einen Zuschlag bei der Oktoberausschreibung hoffen. Gleichzeitig gelten künftig strengere Flexibilitätsanforderungen und ein neues Vergütungssystem. Für besonders flexible Anlagen gibt es bis zu 100 Euro Zuschlag je Kilowatt installierter Leistung.
Zobel betont: „Das war ein wichtiger Schritt, aber kein abschließender. Viele Altanlagen, deren Förderung bald ausläuft, wurden bislang nicht berücksichtigt. Hier brauchen wir dringend Übergangslösungen und ein zweites Biomassepaket. Genau daran arbeiten wir.“
Nun gehe es darum, gezielt nachzuschärfen. Wir brauchen eine Verstetigung des Ausschreibungsvolumens, klare Regeln beim Netzanschluss und eine faire Perspektive für ältere Anlagen. „Flexible Biomasseanlagen sind das erneuerbare Schnellboot unserer Kraftwerksstrategie. Bevor neue Gaskraftwerke gebaut sind, können sie schon heute Versorgungslücken schließen. Dafür brauchen wir klare und verlässliche Rahmenbedingungen.“
