Deutschland steckt mitten in einer Wohnungskrise. In vielen Regionen fehlen bezahlbare Wohnungen und Bürokratie bremst Bauherren und Kommunen. Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus geht die Bundesregierung diese Probleme aktiv an.
„Genehmigungen dauern oft Jahre und sind viel zu kompliziert geworden. Mit dem Bauturbo lösen wir jetzt die Handbremse“, erklärt Vanessa Zobel, CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Stade I – Rotenburg II und stv. Mitglied im Ausschuss für Bauen und Wohnen.
Der Bau-Turbo wirkt doppelt: Er beschleunigt sowohl den Neubau als auch Sanierungen und Umbauten. „Wer ein Dach ausbaut, eine Etage aufstockt oder ein altes Gebäude wiederbelebt, kann künftig ebenso vom Bau-Turbo profitieren wie ein Investor auf der grünen Wiese. Das ist besonders für unsere ländlichen Regionen wichtig, wo viele Gebäude leerstehen oder sinnvoll erweitert werden könnten.“
Kommunen können nun zeitlich befristet bis Ende 2030 von bisherigen Planungsregeln abweichen – aber nur, wenn sie selbst zustimmen. Damit bleibt die Planungshoheit in kommunaler Hand.
„Wir setzen auf Vertrauen in die Städte und Gemeinden statt auf Misstrauen aus Berlin. Der Bau-Turbo ist Aufbruch und Einladung zugleich – für mehr bezahlbaren Wohnraum und lebendige Orte. Jetzt liegt es an unseren Kommunen, ihn auch zu nutzen. Marco Prietz, Kai Seefried und ich sind im engen Austausch, wie wir unsere Kommunen ermutigen und unterstützen können.“, so Zobel weiter.
„Der Bau-Turbo ist kein Wundermittel, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir geben den Kommunen Werkzeuge in die Hand, damit Bauen endlich wieder möglich wird: schnell, bezahlbar und mit gesundem Menschenverstand. So bauen wir die Zettelwirtschaft Schritt für Schritt ab.“
Hintergrund – Was sich rechtlich ändert:
§ 246e BauGB: Erlaubt Abweichungen vom Planungsrecht So können Kommunen schneller entscheiden, wo Wohnraum entsteht – ob am Ortsrand, im Ortskern oder im Bestand. Das gilt für den Innenbereich und bei räumlichem Zusammenhang auch für den Außenbereich.
§ 31 BauGB: Weitet Befreiungen vom Bebauungsplan aus, damit Aufstockungen und Erweiterungen auch außerhalb angespannter Wohnungsmärkte leichter möglich sind.
§ 34 BauGB: Erleichtert das Bauen im unbeplanten Innenbereich. So kann in zweiter Reihe gebaut oder auf Supermärkten neuer Wohnraum entstehen.
Zur Person:
Vanessa Zobel (37) ist seit der Bundestagswahl am 23.02.2025 direkt gewählte Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen. Die gelernte Bankkauffrau gewann für die CDU den Wahlkreis 30 Stade I – Rotenburg II mit 36,3 Prozent.
